Wer ist betroffen?
Die Registrierkassenpflicht zielt auf bargeldintensive Branchen: Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Kioske, Friseure, Einzelhandel, Foodtrucks, Marktstände und Saisongeschäfte. Stichwort: Bargeschäfte. Reine Online-Händler oder Dienstleister mit ausschließlich Überweisungen sind nicht direkt betroffen.
Konkrete Schwelle (Stand 2026): voraussichtlich 100.000 € Jahresumsatz. Auch unter dieser Schwelle gelten weiterhin die KassenSichV-Pflichten für jede genutzte elektronische Kasse.
Welche Pflichten kommen?
- Elektronische Registrierkasse: Offene Ladenkasse reicht nicht mehr.
- TSE-Zwang: Cloud-TSE oder USB-TSE — zertifiziert nach BSI.
- Belegausgabepflicht: Bereits seit 2020 für alle elektronischen Kassen — gilt dann auch hier.
- Meldepflicht: §146a AO — Anschaffung an Finanzamt melden.
- DSFinV-K-Export: Standardisiertes Datenpaket für Betriebsprüfung.
- GoBD-Konformität: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, manipulationssicher.
Was Sie jetzt tun sollten
- Status klären: Sind Sie über der 100.000-€-Schwelle? Falls ja: bis Q4 2026 entschieden haben, welches System.
- Migration planen: Stammdaten (Artikel, Kunden, Lieferanten) sauber nach Excel/CSV exportieren — Migration in Quill ist dann ein 1-Tages-Job.
- Hardware bestellen: Tablet + Bondrucker + ggf. Scanner. Pakete & Konditionen klären wir individuell.
- TSE-Setup vor Stichtag testen: Mit Quill erledigt sich das in 30 Minuten — Cloud-Aktivierung, kein USB-Stick.
- Steuerberater einbinden: DATEV-Schnittstelle einrichten lassen, Konten-Mapping abstimmen.
Wer 2027 erst anfängt, hat ein Problem
2026/2027 wird der Markt eng. Der Run von hunderttausenden Betrieben auf TSE-Lösungen führt erfahrungsgemäß zu Lieferengpässen bei Hardware, längeren Wartezeiten bei Anbietern und überhasteten Entscheidungen. Wer 2026 entscheidet, hat Zeit für saubere Migration.