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Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht 2027: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD ist ab dem 1. Januar 2027 eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Unternehmen mit überwiegend Bargeschäften und über 100.000 € Jahresumsatz vorgesehen - im Gegenzug soll die Bonpflicht entfallen. Ein Gesetzentwurf liegt Stand Juni 2026 noch nicht vor. Wer früh handelt, vermeidet den Umstellungs-Run kurz vor Stichtag.

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Stand: Juli 2026. Diese Seite wird laufend gegen den Gesetzgebungsstand geprüft und bei Änderungen aktualisiert.

Aktueller Gesetzgebungsstand (Stand: Juli 2026)

Grundlage der Registrierkassenpflicht 2027 ist unverändert der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD: Dort ist ab dem 1. Januar 2027 eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Unternehmen mit überwiegend Bargeschäften und über 100.000 € Jahresumsatz vorgesehen - im Gegenzug soll die Bonpflicht (Belegausgabepflicht) entfallen. Ein final beschlossenes Gesetz gibt es dazu noch nicht; Details wie die genaue Umsatz-Abgrenzung, Übergangsfristen und der exakte Stichtag werden erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Was heute schon feststeht: Die bestehenden Pflichten aus KassenSichV und GoBD gelten unabhängig davon für jede elektronische Kasse weiter. Wie die Registrierkassenpflicht in das Gesamtsystem der Fiskalisierung in Deutschland einzuordnen ist, zeigt die Überblicksseite mit Zeitleiste und allen Bausteinen.

Wer ist betroffen?

Die Registrierkassenpflicht zielt auf bargeldintensive Branchen: Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Kioske, Friseure, Einzelhandel, Foodtrucks, Marktstände und Saisongeschäfte. Stichwort: Bargeschäfte. Reine Online-Händler oder Dienstleister mit ausschließlich Überweisungen sind nicht direkt betroffen.

Konkrete Schwelle (Stand Juni 2026): laut Koalitionsvertrag über 100.000 € Jahresumsatz - Details wie die genaue Abgrenzung regelt erst das finale Gesetz. Auch unter dieser Schwelle gelten weiterhin die KassenSichV-Pflichten für jede genutzte elektronische Kasse.

Welche Pflichten kommen?

  • Elektronische Registrierkasse: Offene Ladenkasse reicht nicht mehr.
  • TSE-Zwang: Cloud-TSE oder USB-TSE - zertifiziert nach BSI.
  • Belegausgabepflicht: Gilt seit 2020 für alle elektronischen Kassen - soll laut Koalitionsvertrag mit Einführung der Registrierkassenpflicht entfallen.
  • Meldepflicht: §146a AO - Anschaffung an Finanzamt melden.
  • DSFinV-K-Export: Standardisiertes Datenpaket für Betriebsprüfung.
  • GoBD-Konformität: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, manipulationssicher.

Belegausgabepflicht 2026/2027

Die Belegausgabepflicht (oft auch Bon- oder Belegerteilungspflicht genannt) gilt in Deutschland seit 2020 für jede elektronische Kasse: Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Kunden ein Beleg angeboten werden. 2026 gilt sie unverändert weiter - ein final beschlossenes Gesetz, das daran etwas ändert, gibt es nicht.

Wichtig ist, was die Pflicht nicht verlangt: keinen Papier-Bon. Ein digitaler Beleg per QR-Code am Display oder per E-Mail erfüllt die KassenSichV genauso - inklusive aller Pflichtangaben und der TSE-Signatur aus dem TSE-Kassensystem. Auch besteht keine Mitnahme-Pflicht für den Kunden; verpflichtend ist allein das Anbieten des Belegs.

Für 2027 ist eine Entlastung vorgesehen: Laut Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD soll die Belegausgabepflicht mit Einführung der Registrierkassenpflicht entfallen. Bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, bleibt der Beleg aber Pflicht - wer heute elektronisch kassiert, sollte Bon-Druck oder QR-Beleg also weiter anbieten.

Elektronische Kasse: ab wann Pflicht?

Heute gilt: Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss die KassenSichV erfüllen (TSE, Meldung, DSFinV-K). Eine Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse anzuschaffen, gibt es Stand Juli 2026 noch nicht - die offene Ladenkasse ist mit Kassenbericht und Zählprotokoll weiterhin zulässig, steht in Betriebsprüfungen aber regelmäßig unter besonderer Beobachtung.

Genau das soll sich ändern: Nach dem Koalitionsvertrag 2025 wird die elektronische Kasse voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 Pflicht für Unternehmen mit überwiegend Bargeschäften und über 100.000 € Jahresumsatz. Die offene Ladenkasse reicht für diese Betriebe dann nicht mehr. Ob es Übergangsfristen für bestehende Betriebe gibt und wie die Umsatzschwelle exakt abgegrenzt wird, legt erst das Gesetzgebungsverfahren fest - einen finalen Gesetzestext gibt es noch nicht.

Praktisch heißt das: Wer heute noch mit offener Ladenkasse arbeitet und über der Schwelle liegt, sollte die Umstellung auf eine elektronische Kasse mit TSE nicht auf 2027 verschieben, sondern 2026 mit Puffer planen - unabhängig davon, wann das Gesetz final verabschiedet wird.

Übergangsregeln: was gilt für bestehende Kassen?

Wer bereits eine elektronische Kasse mit TSE betreibt, erfüllt die Kernanforderung der geplanten Pflicht voraussichtlich schon heute. Drei Punkte lohnen trotzdem einen Check: Ist das TSE-Zertifikat noch gültig (Hardware-TSE aus 2020/2021 laufen nach 5 Jahren aus)? Ist die Kasse nach § 146a AO ans Finanzamt gemeldet? Und liefert das System auf Knopfdruck einen DSFinV-K-Export? Wenn ja, besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Wer heute mit offener Ladenkasse arbeitet, kann sich auf keine Übergangsfrist verlassen: Ob es Bestandsschutz oder gestaffelte Fristen gibt, regelt erst das finale Gesetz. Zur Einordnung hilft der Blick auf 2020: Bei Einführung der TSE-Pflicht gab es damals Nichtbeanstandungsregelungen und für nicht aufrüstbare Altkassen eine Übergangsfrist bis Ende 2022. Ob der Gesetzgeber 2027 ähnlich verfährt, ist offen - eine Planung, die ohne Übergangsfrist auskommt, ist der sichere Weg.

Checkliste: Bin ich von der Registrierkassenpflicht betroffen?

  • Überwiegend Bargeschäfte? Gastronomie, Bäckerei, Imbiss, Kiosk, Friseur, Einzelhandel, Marktstand - wenn Bargeld einen wesentlichen Teil des Umsatzes ausmacht: ja.
  • Über ca. 100.000 € Jahresumsatz? Maßgeblich ist laut Koalitionsvertrag der Jahresumsatz - die exakte Abgrenzung (z. B. Gesamt- vs. Barumsatz) legt erst das Gesetz fest. Wer nahe an der Schwelle liegt, plant besser so, als wäre er betroffen.
  • Heute offene Ladenkasse? Dann trifft Sie die Umstellung voll - Zeitleiste unten nutzen und 2026 mit Puffer planen.
  • Schon elektronische Kasse mit TSE? Dann nur TSE-Zertifikat, Kassenmeldung und DSFinV-K-Export prüfen - die Pflicht erfüllen Sie voraussichtlich bereits.

Hinweis: Diese Seite ordnet den Gesetzgebungsstand redaktionell ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Aussagen zu Ihrem Einzelfall trifft Ihr Steuerberater.

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Was Sie jetzt tun sollten

  1. Status klären: Sind Sie über der 100.000-€-Schwelle? Falls ja: bis Q4 2026 entschieden haben, welches System.
  2. Migration planen: Stammdaten (Artikel, Kunden, Lieferanten) sauber nach Excel/CSV exportieren - Migration in Quill ist dann ein 1-Tages-Job.
  3. Hardware bestellen: Tablet + Bondrucker + ggf. Scanner - passende Kassen-Hardware stellen wir zusammen. Pakete & Konditionen klären wir individuell.
  4. TSE-Setup vor Stichtag testen: Mit Quill erledigt sich das in 30 Minuten - Cloud-Aktivierung, kein USB-Stick.
  5. Steuerberater einbinden: DATEV-Schnittstelle einrichten lassen, Konten-Mapping abstimmen.

Zeitleiste 2026/2027: so planen Sie rückwärts

  • Q3 2026: Status klären (über/unter der 100.000-€-Schwelle?) und 2-3 Anbieter-Demos vergleichen.
  • Q4 2026: System entscheiden, Hardware bestellen, Stammdaten als CSV exportieren und Parallelbetrieb neben der alten Kasse aufsetzen.
  • Dezember 2026: Team schulen, TSE-Setup und Tagesabschluss im Echtbetrieb testen, Steuerberater für das DATEV-Konten-Mapping einbinden.
  • 1. Januar 2027: im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehener Stichtag. Ob es Übergangsfristen gibt, legt erst das finale Gesetz fest - wer sich darauf verlässt, plant mit einer Unbekannten.

Wer 2027 erst anfängt, hat ein Problem

2026/2027 wird der Markt eng. Der Run von hunderttausenden Betrieben auf TSE-Lösungen führt erfahrungsgemäß zu Lieferengpässen bei Hardware, längeren Wartezeiten bei Anbietern und überhasteten Entscheidungen. Wer 2026 entscheidet, hat Zeit für saubere Migration.

Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Vorgesehen ist der 1. Januar 2027 - so steht es im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD. Den endgültigen Stichtag und mögliche Übergangsfristen legt das finale Gesetz fest.

Was passiert mit der offenen Ladenkasse?

Ab 2027 für betroffene Betriebe voraussichtlich nicht mehr ausreichend - eine elektronische Kasse mit TSE wird dann Pflicht. Ein finales Gesetz steht noch aus.

Wann sollte man umstellen?

Spätestens Q3 2026, besser früher. Wer im Herbst 2026 anfängt, läuft in den Stichtags-Run mit Lieferengpässen und längeren Wartezeiten.

Welche Kassen erfüllen die Registrierkassenpflicht?

Jede elektronische Registrierkasse, die die heutigen KassenSichV-Anforderungen erfüllt: BSI-zertifizierte TSE, Belegausgabe, Meldung ans Finanzamt (§146a AO), DSFinV-K-Export und GoBD-konforme Aufzeichnung. Eine Cloud-Kasse mit Cloud-TSE erfüllt das ab Tag 1 - ohne USB-Stick und ohne eigenes Zertifikats-Management.

Was kostet die Umstellung auf eine elektronische Kasse?

Bei Quill: Software ab 29 € netto/Monat (6 Pakete bis 149 €), die gesetzliche TSE als transparentes Add-on für 9 € netto/Monat. Hardware optional einmalig ab 399 € (Sunmi D3 Mini) - bestehende Tablets, Bondrucker und Karten­terminals lassen sich oft weiterverwenden. Stammdaten-Migration per CSV ist in der Regel ein 1-Tages-Job.

Gilt die Belegausgabepflicht 2026 weiter?

Ja. Die Belegausgabepflicht gilt 2026 unverändert für jede elektronische Kasse - für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg angeboten werden, ob gedruckt, per E-Mail oder als QR-Code. Erst mit Einführung der Registrierkassenpflicht 2027 soll sie laut Koalitionsvertrag 2025 entfallen; ein finales Gesetz dazu liegt noch nicht vor.

Ist eine elektronische Kasse ab 2027 Pflicht?

Für Betriebe mit überwiegend Bargeschäften und über 100.000 € Jahresumsatz: voraussichtlich ja. So sieht es der Koalitionsvertrag 2025 ab dem 1. Januar 2027 vor - die offene Ladenkasse reicht dann nicht mehr. Ein finales Gesetz mit exakter Schwelle und möglichen Übergangsfristen steht noch aus; unterhalb der Schwelle bleibt die offene Ladenkasse nach heutigem Stand zulässig.

Gibt es Übergangsfristen für bestehende Betriebe?

Das ist noch nicht geregelt - Übergangsfristen und ein möglicher Bestandsschutz werden erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Bei der TSE-Pflicht 2020 gab es Nichtbeanstandungsregelungen und für nicht aufrüstbare Altkassen eine Frist bis Ende 2022; ob 2027 Vergleichbares kommt, ist offen. Sicher plant, wer ohne Übergangsfrist auskommt.

Ich habe schon eine elektronische Kasse mit TSE - muss ich handeln?

Voraussichtlich nicht viel: Eine KassenSichV-konforme Kasse erfüllt die geplante Pflicht bereits. Prüfen Sie drei Dinge: Gültigkeit des TSE-Zertifikats (Hardware-TSE aus 2020/2021 laufen aus), erledigte Kassenmeldung nach § 146a AO und einen funktionierenden DSFinV-K-Export.

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