Die drei Säulen der KassenSichV
- TSE-Pflicht: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung.
- Belegausgabepflicht: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt werden — gedruckt, digital oder per QR-Code.
- Meldepflicht: Anschaffung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme jeder Kasse müssen dem Finanzamt gemeldet werden (§146a AO).
Was Quill für Sie übernimmt
- TSE Fiskaly Cloud ist von Anfang an aktiviert — kein Setup-Aufwand.
- Belege werden automatisch erstellt — gedruckt, per E-Mail oder QR-Code zum Selbst-Download.
- ELSTER-Kassenmeldung: Quill stellt das fertige Datenblatt für Ihr Finanzamt bereit.
- DSFinV-K-Export auf Knopfdruck — passt für jede Betriebsprüfung.
- Journal mit SHA256-Hashkette — manipulationssicher dokumentiert.
Bußgelder bei Verstoß
Verstöße gegen die KassenSichV können mit bis zu 25.000 € pro Fall geahndet werden. Bei systematischen Verstößen (z. B. Kassen ohne TSE im Dauerbetrieb) drohen Hinzuschätzungen, die je nach Branche schnell sechsstellig werden können. Wer 2026 noch ohne KassenSichV-konforme Kasse arbeitet, bewegt sich auf dünnem Eis.