Pfand und Leergut an der Kasse: Kasten, Einzelflasche, Rückgabe
Pfand ist im Getränkemarkt der häufigste Buchungsfall. In Quill hinterlegen Sie den Pfandbetrag direkt am Artikel, beim Bier-Kasten zum Beispiel das Pfand für Kasten und Flaschen zusammen. Wird der Artikel gescannt, setzt die Kasse das Pfand automatisch als eigene Position „Pfand zu …“ auf den Beleg. Der Kunde sieht Ware und Pfand auf dem Beleg getrennt.
Leergut, das zurückkommt, buchen Sie über Leergut-Artikel mit negativem Betrag: pro Kasten, pro Mehrweg- oder Einwegflasche. Die Rückgabe wird mit dem Einkauf verrechnet. Übersteigt das Leergut den Einkauf, zahlt die Kasse die Differenz bar aus und erstellt dafür einen eigenen Beleg. Jeder dieser Vorgänge läuft über die TSE und steht im DSFinV-K-Export.
Kasten- und Einzelverkauf im selben Bon
Drei Kasten Pils und eine Flasche Riesling auf demselben Bon sind der Normalfall: Der Kasten wird als Gebinde gescannt, die Einzelflasche separat - der EAN-Scan mit Audio-Feedback hält dabei das Tempo an der Kasse. Quill arbeitet mit Standard-EAN-13 und EAN-8; eine interne Hauskennzeichnung hinterlegen Sie als Zweit-Barcode am Artikel. Spirituosen führen Sie als eigene Warengruppe und werten sie getrennt aus. Steuerlich gilt für sie wie für die meisten Getränke der Regelsatz. Für die Bestandskontrolle gibt es ab Quill Markt die Inventur-Zählliste: Sie zeigt je Artikel die Differenz zum Soll-Bestand und bucht sie beim Abschluss als Korrekturbewegung. Welche Kassen und Scanner zu hoher Scan-Frequenz passen, zeigt die Hardware-Übersicht.
Pfand, Leergut und Umsatzsteuer: was an der Kasse gilt
Beim Pfand kommen zwei Regeln zusammen: wie hoch es ist und wie es versteuert wird. Für Einweg ist die Höhe gesetzlich festgelegt, bei Mehrweg setzt der Handel die Beträge nach Brauch.
| Gebinde | übliches Pfand | Grundlage |
|---|---|---|
| Einwegflasche und Dose | 0,25 € | gesetzlich, mindestens 0,25 € einschließlich Umsatzsteuer (§ 46 Abs. 1 VerpackDG) |
| Mehrwegflasche (Glas, Bier) | meist 0,08 € | branchenüblich, vom Abfüller festgelegt |
| Mehrwegflasche (Glas, Wasser und Saft, PET-Mehrweg) | meist 0,15 € | branchenüblich, vom Abfüller festgelegt |
| Getränkekasten (leer) | je nach Abfüller | branchenüblich, vom Abfüller festgelegt |
Umsatzsteuer: Pfand gehört umsatzsteuerlich zum Entgelt für das Getränk. Es folgt deshalb dessen Steuersatz, bei den meisten Getränken also 19 %. Nimmt der Markt Leergut zurück, mindert das Pfand das Entgelt. In Quill stellen Sie den Steuersatz für Pfandpositionen in den Einstellungen ein, voreingestellt sind 19 %. Führen Sie auch Getränke mit ermäßigtem Satz, etwa Milch oder Milchmischgetränke, klären Sie die Pfandbuchung dafür mit Ihrer Steuerberatung.
Leergut ohne Einkauf: Bringt ein Kunde nur Leergut zurück, zahlen Sie das Pfand bar aus. Auch dafür entsteht ein Beleg mit TSE-Signatur. So passt der Kassenbestand am Abend zu den Aufzeichnungen, und die Auszahlung lässt sich in der Kassen-Nachschau nachvollziehen.

